DER FACHANWALT AM MARKT
MEDIATION Armin Bendlin
Was ist die Aufgabe des Mediators in der
Mediation und Streitbeilegung?
Der Mediator ist unabhängig und neutral und als Vermittler in der Streitbeilegung zwischen den Beteiligten, den Medianten, „allparteilich“. Der Mediator steht dabei auf Seiten jedes Beteiligten und versucht deren jeweilige Sichtweisen zu verstehen. Er kann daher zwischen den Beteiligten ausgleichend und vermittelnd auftreten und dadurch die Konfliktklärung betreiben.
Denn der Mediator ist in der Mediation zudem selbst ohne Entscheidungsbefugnis. Die Lösung erarbeiten die am Streit Beteiligten eigenverantwortlich.
Der Mediator wirkt dabei selbst nicht als Schiedsrichter und trifft keine Entscheidung für die Medianten. Der Mediator fällt auch keinen Schlichterspruch zur Erledigung der Sache. Er gibt somit keine Lösung oder Lösungsvorschläge vor, sondern unterstützt durch seine Rolle die eigenständige Lösungsfindung durch die Medianten.
Der Mediator leitet die Mediation, achtet auf die Einhaltung der vereinbarten Gesprächsregeln und der Fairness. Darüber hinaus fokussiert er durch seine Gesprächsführung den Lösungsprozess.
Der Mediator kann, wo er spezielle Kenntnisse hat wie z.B. der Rechtsanwalt aufgrund seiner juristischen Ausbildung und insbesondere der spezialisierte Fachanwalt in so hoch streitigen Bereichen wie dem Erbrecht oder dem Familienrecht, - als „Anwaltsmediator“ - die Beteiligten in ihrer Lösungsfindung auch mit seinem Fachwissen - z.B. im Rahmen einer "Familienmediation", einer "Erbmediation" oder einer "Wirtschaftsmediation" unterstützen.
Schließlich achtet der Mediator, dass die von den Beteiligten gefundene Lösung, die in einer förmlichen Abschlussvereinbarung festgehalten wird, den Interessen und Wünschen der Beiligten entspricht und auch umsetzbar ist. Er wird dabei den Medianten immer raten, insbesondere wo Unsicherheiten oder doch noch ein gegenseitiges Misstrauen bestehen, sich - gemeinsam oder einzeln - begleitend zur Mediation fachlichen Rat durch eine Anwalt, Steuerberater oder sonst einzuholen.
Der Mediator unterliegt zu allem, was in der Mediation geäußert wird, einer gesetzlichen Schweigepflicht.