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Wie läuft ein Mediationsverfahren ab

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Für den Ablauf einer Mediation gibt es ein allgemeines Grundprinzip, wenn auch unterschiedliche Konzepte zu dessen Umsetzung. Mediation, wie ich sie verstehe und praktiziere, will lösungsorientiert und strukturiert über ein Modell mit fünf aufeinander abfolgende und aufeinander aufbauende Gesprächs- und Arbeitsphasen vorgehen:

 

In der einleitenden Phase erhalten die Konfliktbeteiligten Informationen zur Mediation, sie einigen sich auf das von ihnen zu erarbeitende Ziel wie auch Verhaltensregeln zum Ver-fahrensablauf und schließen miteinander und mit dem Mediator den Mediationsvertrag ab. Dieser regelt z.B. die Vergütung des Mediators, sofern dies nicht bereits im Vorfeld vereinbart worden ist.

In der sich anschließenden ersten Gesprächsphase eruiert der Mediator den Sachverhalt und ermittelt mit den Medianten die zu klärenden Themen. Man vereinbart in welcher Reihenfolge einzelne Themenkomplexe behandelt werden.

 

Die nächste Phase klärt die jeweiligen Positionen der Beteiligten und deren hinter diesen stehenden Interessen. Gegenteilige Auffassungen - aber auch bislang nicht erkannte Übereinstimmungen ! - werden dadurch deutlich. Diese sollen von der jeweils anderen Partei wo nicht verstanden so doch nachvollzogen werden können.

 

Hierauf aufbauend suchen die Medianten nach Lösungsalternativen.

Diese werden gemeinsam nach ihrer jeweiligen Akzeptanz sowie Umsetzungsfähigkeit bewertet, gegeneinander abgewogen und zur Grundlage einer gemeinsam auszuarbeitenden Lösung genommen.


 

 

 


 

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Die so gefundene Lösung wird schriftlich als Abschlussvereinbarung ausgearbeitet und als die Lösung des Konflikts beinhaltender Vertrag der Medianten abgeschlossen. Wo nötig, muss dieser dann noch durch eine notarielle Vereinbarung beurkundet oder zum Abschluss eines während des Medi-ationsverfahrens ruhenden Gerichtsverfahrens dort vorgelegt werden. Dies kann z.B. bei familienrechtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Regelungen zum Umgangs- oder Sorgerecht für minderjährige Knder, Vereinbarungen zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft oder bei gesellschafts-rechtlichen Regelungen der Fall sein.

 

Ist nichts anderes vereinbart, hat jeder an der Mediation Beteiligte in jeder Phase des Verfahrens die Möglichkeit, sich fachlich zusätzlich beraten zu lassen, z.B. von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Die Medianten können aber auch gemeinsam - auch über den Mediator durch die Beauftragung eines entsprechenden Spezialisten - externes Fachwissen in die Mediation einbauen. Der juristisch vorgebildete und erfahrene Anwalt und oft auch spezialisierte Fachanwalt als Mediator kann im Einverständnis der Beteiligten sein Fachwissen ebenso für sie in die Mediation zur Lösungsfindung einbringen.

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