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Ihr Anwalt und Mediator

Armin Bendlin

Zur Person:

 

Geboren 1969

 

Studium der Rechtswissenschaften 1990-1995 an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg

 

Referendariat 1995-1997 am Landgericht Mosbach

 

1998-2002 Erste Anstellung als Rechtsanwalt in Tauberbischofsheim: Es erfolgt bereits die praktische Spezialisierung im Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

2002 Umzug in die Region Stuttgart und (zweite) Anstellung als Rechtsanwalt in Leonberg: Wiederaufbau eines familienrechtlichen Referats und weitere Spezialisierung im Erbrecht und in der Vorsorgeberatung (vorweggenommene Erbfolge, Testamentsgestaltung u.a.)

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2003 Verleihung des Fachanwaltstitel für Familienrecht

 

2013 Verleihung des Fachanwaltstitel für Erbrecht

 

2013 Sonderlehrgang Testamentsvollstreckung („Testamentsvollstrecker DVEV“)

 

2014/2015 erfolgreiche Ausbildung zum Mediator

 

Sept. - Nov. 2015 Fortbildung zum Familienmediator

 

Nov. 2015 - März 2016 Fortbildung zum Wirtschaftsmediator

 

2016/2017 erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (um die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen zu können, ist nun die Erstellung einer Fallliste im ausreichenden Umfang, deren Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer und die Verleihung des Fachanwaltstitels durch diese notwendig).

 

1.10.2015: Eröffnung der eigenen Kanzlei und Mediationspraxis in Leonberg

Mitgliedschaften:

 

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)

 

Dozententätigkeit

Dozent zum Recht der Mediation und Recht in der Mediation in der Ausbildung zum zertifizierten Mediator sowie familien- und erbrechtlichen Mediation am Institut fortbildung1.de (Stuttgart-Sonnenberg)

Mein Konzept als Rechtsanwalt und Mediator:

 

Im Umgang mit hochstreitigen Fällen habe ich immer wieder entdeckt, welches Potential in streitenden Parteien steckt durch eigen Lösungsideen ihre Konflikte auch selbständig und/oder mit begleitender anwaltlicher Beratung einer Lösung zuzuführen. Daher absolvierte ich die Ausbildung zum Mediator und bin als solcher tätig.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt kann ich in die Mediation immer auch meine anwaltlichen Kompetenzen, berufliche Erfahrung und erworbenes wirtschaftliches Verständnis  einbringen.

 

Meinen Mandanten biete ich damit nicht nur ein breit gefächertes Spektrum anwaltlicher und fachanwaltlicher Beratung und Vertretung ihrer Interessen in (fast) allen zivilrechtlichen Bereichen und vor allem solch wichtigen wie dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Mietrecht wie auch Wohnungseigentumsrecht an. Das Angebot als Mediator soll den sich in einer Auseinandersetzung befindlichen Menschen eine alternative Möglichkeit bieten Konflikte kompetent beraten eigenständig zu lösen.   

 

Mandanten müssen sich auf ihren Anwalt verlassen und diesem vertrauen können. Dies gilt allgemein und für jede Rechtsangelegenheit für das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Wichtig ist dabei die Kompetenz und Praxiserfahrung des Anwalts.

 

Als Fachanwalt für Familienrecht wie auch als Fachanwalt für Erbrecht unterliege ich nicht nur einer besonderen, gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelmäßig nachzuweisenden Fortbildungspflicht. Um Mandanten bestmöglich beraten und vertreten zu können will ich auch selbst die Rechtsentwicklungen in diesen und allen anderen von mir bearbeiteten Bereichen durch regelmäßige neue Urteile und neue Gesetze kennen, verstehen und anwenden können.

 

Nur so kann Recht, das viele Laien zurecht als trocken, abstrakt und unverständlich ansehen, auch dem Anwalt „Spaß“ machen: Wenn er nämlich sich selbst sicher in seinem Metier fühlt und weiß richtig entscheiden und raten zu können. Nur so kann eine gute Interessenvertretung für den Mandanten schließlich auch funktionieren.

 

Schließlich wollte und will ich selbst in meiner Entwicklung als Anwalt nicht stecken bleiben sondern mich selbst weiter entwickeln. Meine bislang erworbenen Qualifikationen bilden dies ab. Um Sie noch kompetenter im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten zu können plane ich als nächste – und nach der Fachanwaltsordnung auch letzte mögliche 3. Spezialisierung - den Erwerb des Titels zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

 

Als Familien- und Scheidungsanwalt und Erbrechtsspezialist bin ich zudem seit über 1 1/2 Jahrzehnten in der Beratung und Vertretung äußerst konfliktträchtiger Streitigkeiten tätig und erfahren und weiß, worauf es den Rechts- und Ratsuchenden ankommt: Sie erwarten nicht nur die besechttmögliche rechtliche Unterstützung in ihrer Sache sondern bedürfen auch des Verständnisses und Zuspruchs und der Unterstützung in ihrer Lebenssituation.

 

Dem will ich gerecht werden. Ich bringe meine langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierungen in die Betreuung der Mandanten und Mandantinnen ein. In den Kanzleiräumen sollen Sie sich wohl und verstanden fühlen. Diese sind daher absichtlich persönlich und wohnlich gestaltet und sollen Hemmschwellen erst gar nicht aufkommen lassen, Ängste abbauen und Vertrauen schaffen. Auch wenn man sich beim Anwalt nicht wohlfühlen muss, ist es sicherlich auch nicht hinderlich, wenn dies doch gelingt. Ich hoffe zumindest dies mit meinem Konzept einer Anwalts- und Mediationspraxis ansatzweise erreicht zu haben.

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